Büro Heidelberg
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Betreuer
Christoph Bernert
Gesellschafter der Bernert & Bernert oHG
Versicherungsfachwirt (IHK)
Markenexperte
Martina Bernert
Gesellschafterin der Bernert & Bernert oHG
Dipl. Betriebswirtin (BA)
Versicherungsfachfrau
Markenexperte
Eugen Fallmann
Dipl. Betriebswirt
Versicherungsfachmann
Seit mehr als 100 Jahren hat sich die Mannheimer Versicherung einen Namen gemacht - vor allem als Versicherer der schönen und wertvollen Dinge des Lebens.
Wir bieten Ihnen als unsere Kunden spezialisierte Risikoabsicherungen für Kunst, Musikinstrumente, Schmuck und Antiquitäten, Wein, Oldtimer und Yachten - eben für die Sachwerte Ihres privaten Lebens, die Ihnen lieb und teuer sind.
Sie beschäftigen sich mit diesen Werten gewerblich? Wir versichern mit unseren maßgeschneiderten Allgefahren-Konzept ARTIMA Kunstgalerien, Museen und Ausstellungen, mit SINFONIMA Orchester/Musikinstrumente und mit VALORIMA Juweliere.
Sind Sie Unternehmer oder führen Sie ein Gewerbe? Sie sind Arzt oder Apotheker - dann sollten Sie uns ebenfalls unbedingt kennenlernen - wir liefern Ihnen mit unseren Markenprodukten APOMA und SUPRIMA eine lückenlose Allgefahrendeckung für Ihre Firma, Ihre Praxis bzw. Apotheke.
Wir beraten Sie außerdem als Inhaber Ihres Unternehmens jeder Branche im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Sie empfinden Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und möchten diese langfristig an Ihr Unternehmen binden - wir empfinden dieselbe Verantwortung gegenüber Ihnen als unserem Kunden, indem wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen für dieses wichtige Thema erarbeiten.
Und natürlich - last but not least - sind wir Ihre Ansprechpartner für Ihren gesamten privaten Personen- und Sachversicherungsbereich.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Christoph Bernert, Martina Bernert und Eugen Fallmann
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Musikinstrumentenversicherung SINFONIMA
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.